1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen der SolarHype GmbH, FN 587292s, Fasanenweg 4, 4616 Weißkirchen, Österreich sowie natürlichen und juristischen Personen (kurz: Kunde).
1.2. Alle Leistungen, die die SolarHype GmbH für den Kunden erbringt, erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und werden durch die Inanspruchnahme der Leistungen der SolarHype GmbH ausdrücklich akzeptiert.
2.1. Die Darstellung der Produkte in Prospekten oder Werbungen der SolarHype GmbH stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Preisinformation dar. Der Vertragsabschluss erfolgt erst nach einer ausdrücklichen Annahmeerklärung der SolarHype GmbH, spätestens bei Erbringung der Leistung.
2.2. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung erfolgt unmittelbar nach dem Absenden durch eine automatisierte Empfangsbestätigung per E-Mail. Der Vertragsabschluss erfolgt erst nach einer ausdrücklichen Annahmeerklärung der SolarHype GmbH.
2.3. Kostenvoranschläge werden ohne Gewähr erstellt und sind entgeltlich. Verbraucher im Sinne des KSchG werden vor Erstellung des Kostenvoranschlages auf die Kostenpflicht hingewiesen. Erfolgt eine Beauftragung mit sämtlichen im Kostenvoranschlag umfassten Leistungen, wird der gegenständlichen Rechnung das Entgelt für den Kostenvoranschlag gutgeschrieben.
4.1. Die Preise der einzelnen Produkte und Leistungen sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer und ab Werk zu verstehen. Im Verrechnungsfalle wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 20% zu diesen Preisen hinzugerechnet.
4.2. Die SolarHype GmbH ist ausdrücklich berechtigt, auch Teilabrechnungen vorzunehmen, sofern die Leistung in Teilen erbracht wird.
4.3. Für vom Kunden angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf ein angemessenes Entgelt.
4.4. Die SolarHype GmbH ist berechtigt, wie auch auf Antrag des Kunden verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupassen, wenn Änderungen vom Vertragsabschluss bis zur Lieferung und Montage im Ausmaß von zumindest 5 % hinsichtlich
6.1. Der Kunde kann im Rahmen und vor Abschluss des Bestellvorgangs aus den zur Verfügung stehenden Zahlungsarten wählen. Kunden werden über die zur Verfügung stehenden Zahlungsmittel auf einer gesonderten Informationsseite unterrichtet.
6.2. Ist die Bezahlung per Rechnung möglich, hat die Zahlung innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Ware, Lieferung und Fertigstellung der Anlage, samt Inbetriebnahme der Anlage somit Übermittlung der Rechnung zu erfolgen. Bei allen anderen Zahlungsarten hat die Zahlung laut Vereinbarung zu erfolgen. Ein Skontoabzug wird nur im Rahmen und aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung anerkannt.
Die Lieferungen, innergemeinschaftliche Erwerbe, Einfuhren sowie Installationen von Photovoltaikmodulen erfolgen nach dem 31.12.2023 und vor dem 01.01.2026 an den/die Betreiber/in einer Photovoltaikanlage. Gleiches gilt, wenn im Rahmen der Lieferung von Photovoltaikmodulen auch photovoltaikanlagenspezifische Komponenten wie bspw. Wechselrichter geliefert werden. Die Photovoltaikanlage wird auf oder in der Nähe von Gebäuden, die zu Wohnzwecken dienen, die von Körperschaften öffentlichen Rechts oder von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, genutzt werden, betrieben. Die Engpassleistung der Photovoltaikanlage beträgt (insgesamt) nicht mehr als 35 Kilowatt (peak). Als Betreiber/in einer Photovoltaikanlage gelten jene Personen, die in wirtschaftlicher Betrachtungsweise die Anlage betreiben. Weitere Voraussetzung ist, dass für die betreffende Photovoltaikanlage bis zum 31.12.2023 kein Antrag auf Investitionszuschuss nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) eingebracht worden ist.
8.1. Für den Gefahrenübergang bei Übersendung und Lieferung der Ware an Verbraucher im Sinne des KSchG gilt § 7b KSchG.
8.2. Auf den unternehmerischen Kunden geht die Gefahr über, sobald die SolarHype GmbH den Kaufgegenstand, das Material oder das Werk zur Abholung im Werk oder Lager bereithaltet, dieses selbst anliefert oder an einen Transporteur übergibt.
9.1. Gerät der Kunde länger als vier Wochen in Annahmeverzug (Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vorleistungen oder anders), und hat der Kunde trotz angemessener Nachfristsetzung nicht für die Beseitigung der ihm zuzurechnenden Umstände gesorgt, welche die Leistungsausführung verzögern oder verhindern, darf die SolarHype GmbH bei aufrechtem Vertrag über die für die Leistungsausführung spezifizierten Geräte und Materialien anderweitig verfügen, sofern die SolarHype GmbH im Fall der Fortsetzung der Leistungsausführung diese innerhalb einer den jeweiligen Gegebenheiten angemessenen Frist nachbeschafft.
9.2. Bei Annahmeverzug des Kunden ist die SolarHype GmbH ebenso berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung die Ware bei der SolarHype GmbH einzulagern, wofür eine Lagergebühr in Höhe von EUR 100,00 monatlich zusteht.
9.3. Davon unberührt bleibt das Recht der SolarHype GmbH, das Entgelt für erbrachte Leistungen fällig zu stellen und nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
10.1. Bis zum Eingang der vollständigen Zahlung des Kunden und aller damit verbundenen Kosten und Spesen, behält sich die SolarHype GmbH das Eigentum an der übergebenen, gelieferten oder montierten Ware vor.
10.2. Im Falle des Verzuges ist die SolarHype GmbH berechtigt, deren Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Es wird vereinbart, dass in der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts kein Rücktritt vom Vertrag liegt, außer die SolarHype GmbH erklärt den Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich.
11.1. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die SolarHype GmbH berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren. Dies sind bei Verbrauchern 4 % p.a., bei Unternehmern 9,2 % p.a. über dem Basiszinssatz. Die SolarHype GmbH ist weiters berechtigt im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden ab dem Tag der Leistungserbringung auch Zinseszinsen zu verlangen.
11.2. Der Kunde verpflichtet sich im Falle des Zahlungsverzuges entstehende Mahn- und Inkassospesen der SolarHype GmbH zu ersetzen. Bei Unternehmergeschäften wird ein Pauschalbetrag von EUR 40,00 als Entschädigung für die Betreibungskosten eingefordert. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen behält sich die SolarHype GmbH vor.
12.1. Soweit der Kunde seine Zahlungsverpflichtung in Teilbeträgen zu leisten hat, gilt als vereinbart, dass bei nicht fristgerechter Bezahlung auch nur einer Rate sämtliche noch ausständige Teilleistungen ohne weitere Nachfristsetzung sofort fällig werden.
12.2. Bei Verbrauchergeschäften gilt die obige Regelung sinngemäß, soweit die SolarHype GmbH die Leistung vollständig erbracht hat, auch nur eine rückständige Leistung des Kunden mindestens sechs Wochen fällig ist, und wenn die SolarHype GmbH den Kunden unter Setzung einer Nachfrist von zumindest zwei Wochen unter Androhung des Terminverlustes gemahnt haben.
13.1. Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen, die von der SolarHype GmbH beigestellt oder durch deren Beitrag entstanden sind, bleiben das geistige Eigentum der SolarHype GmbH
13.2. Die Verwendung solcher Unterlagen wie Pläne, Skizzen Kostenvoranschläge außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich auch nur auszugsweisen Kopierens bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der SolarHype GmbH.
13.3. Sämtliche oben angeführten Unterlagen können jederzeit von der SolarHype GmbH zurückgefordert werden und sind jedenfalls unverzüglich unaufgefordert zurückzustellen, wenn der Vertrag nicht zustande kommt.
13.4. Der Kunde verpflichtet sich weiteres zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.
14.1. Für Kunden, die Verbraucher im Sinne des KSchG sind, gelten die Bestimmungen über die gesetzliche Gewährleistung.
14.2. Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Vertragsauflösung zusteht, behalten wir uns vor, den Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen.
14.3. Der Vertragspartner Konsument als auch Unternehmerkunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war. Die Ware ist nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind uns ebenso unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels bekannt zu geben. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen wegen des Mangels selbst sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung auf Grund von Mängeln sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist beträgt für bewegliche Sachen 6 Monate, für unbewegliche Sachen 1 Jahr ab Lieferung/Leistung.
14.4. Der Zeitpunkt der Übergabe ist mangels abweichender Vereinbarung der Fertigstellungszeitpunkt, spätestens wenn der Kunde die Leistung in seine Verfügungsmacht übernommen hat, oder die Übernahme ohne Angabe von Gründen verweigert hat.
14.5. Bei berechtigten Rügen von Mängeln innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist und Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen erfolgt nach Wahl der SolarHype GmbH kostenlose Verbesserung bzw. Nachtrag des Fehlenden oder Ersatzlieferung in angemessener Frist. Ausgeschlossen ist der Ersatz für Folgeschäden, sonstige unmittelbare Schäden und Verluste oder entgangenem Gewinn aus mangelhafter, unterbliebener oder verspäteter Lieferung.
14.6. Bei Kunden, die Unternehmer im Sinne des KSchG sind, beträgt die Gewährleistungspflicht ein Jahr.
14.7. Der unternehmerische Kunde als auch der Konsument hat die gelieferte Ware bzw. die erbrachte Leistung nach Erhalt unverzüglich auf Vollständigkeit, Richtigkeit und sonstige Mängelfreiheit zu überprüfen. Von Speditionen gelieferte Ware ist unverzüglich nach dem Entladen auf Beschädigungen auch auf Transportschäden zu prüfen. 2 Tage später reklamierte Beschädigungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Eventuelle Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch 14 Werktage nach Erhalt der Ware bzw. Leistung, bei sonstigem Verlust aller ihm aus einer ordnungsgemäßen Untersuchung erkennbaren Mängeln zustehenden Ansprüche schriftlich zu rügen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Der Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.
14.8. Abgesehen von Personenschäden haftet die SolarHype GmbH nur, wenn ihr vom Geschädigten grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.
14.9. Bei unternehmerischen Kunden verjähren Schadenersatzansprüche in sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls in drei Jahren nach Erbringung der Leistung und Lieferung.
14.10. Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel „Produkthaftung“ im Sinne des PHG gegen die SolarHype GmbH richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre der SolarHype GmbH verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
Die AGB sind bis auf Widerruf gültig 2024
Widerrufsformular
(wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden es zurück)
– An
SolarHype GmbH
Fasanenweg 4
A-4616 Weißkirchen
E-Mail: office@solarhype.at
– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):
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– abgeschlossen am (*) / erhalten am (*): …………………………………………………………………….
– Name des/der Verbraucher(s): ……………………………………………………………………….
– Anschrift des/der Verbraucher(s): ……………………………………………………………………….
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– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
– Datum: …………………………………..
(*) Unzutreffendes streichen
Muster-Widerrufsformular gem. Anhang I zu BGBl. I 2014/33